(Ein Aufruf von “Mehr Demokratie e.V.”)
Liebe Leser,
wie scheinheilig: Die USA und Kanada hatten bei TTIP und CETA auf Konzernklagerechte in den Handelsverträgen bestanden. Nun haben sie selbst im Herbst 2018 ihr Handelsabkommen NAFTA miteinander neu verhandelt. Und siehe da:
Beide Länder verzichten in dem Abkommen auf die umstrittene Paralleljustiz für Konzerne.
Die Begründung: Die Androhung von Schiedsgerichtsklagen verhindere Gesetze im Interesse aller. Unsere Rede seit Jahren! In der EU stehen zahlreiche weitere Handels- und Investitionsschutzabkommen vor dem Inkrafttreten. Sie geben den Konzernen Zugang zu einer Paralleljustiz, um ihre Rechte durchzusetzen. Wir fordern, diese Privilegien zu beenden.
Deshalb starten wir heute mit dem Netzwerk Gerechter Welthandel die Kampagne “Menschenrechte schützen – Konzernklagen stoppen!” – mit einer Aktion vor dem Bundestag in Berlin.
Investitionsschutz ist ein schönes Beispiel für eine gut gemeinte Idee, die in der Umsetzung nicht funktioniert. Der Ursprungsgedanke aus den 60er Jahren ist folgender: Ohne Auslandsinvestitionen gibt es weder globale Konzerne, noch globale Produktionsketten. Schiedsgerichte sollten Investitionen in Diktaturen, in denen es keine unabhängige Justiz gibt, gegen politische Willkür schützen.
Der erste Streitfall wurde erst 1987 registriert. In den 1990er Jahren nahmen die Verfahren zu und erst seit den 2000er Jahren gibt es viele Fälle.
Bis heute ist wissenschaftlich nicht eindeutig nachgewiesen, dass private Konzernklagerechte Investitionen nennenswert befördern.
Andererseits ist der Schaden, den diese undemokratische
Konzernjustiz anrichtet, immens:
Aus Angst vor Schadensersatzklagen findet sinnvolle Gesetzgebung gar nicht erst statt.
Auf der Pro-Seite steht also nichts oder bestenfalls wenig.
Beispiel 2018: Der französische Umweltminister wollte die Gewinnung von klimaschädlichen Kohlenwasserstoffen verbieten. Doch der Gesetzentwurf wurde abgeschwächt, nachdem der Ölkonzern Vermilion mit einer Klage vor einem privaten Schiedsgericht gedroht hatte.
Schiedsgerichte urteilen nicht auf der Basis der Gesetze, sondern auf der Basis von Handelsabkommen.
Beispiel 2011: Ecuador kündigte einen Ölfördervertrag mit Occidental Petroleum (Oxy). Der US-Konzern hatte die Lizenz weiterverkauft und damit gegen ecuadorianisches Recht verstoßen. Das private Schiedsgericht bestätigte dies. Dennoch gewann Oxy die Klage gegen die Vertragsauflösung vor dem privaten Schiedsgericht. Zusätzlich wurde Ecuador wegen „unfairer Behandlung“ verurteilt und zur bisher größten Schadenersatzzahlung von 2,4 Milliarden US-Dollar inklusive Zinseszinsen verdonnert. Das ist so viel wie die Hälfte der jährlichen Gesundheitsausgaben des kleinen Landes.1
Die Höhe der zugesprochenen Summen ist fast schon kriminell.
Beispiel 2012: Libyen muss der kuwaitischen Tourismusfirma Al Kharafi 935 Millionen US-Dollar Schadenersatz zahlen, weil die Baugenehmigung für ein Stück Land nahe Tripolis zurückgezogen wurde. Der direkte entstandene Schaden durch angefallene Kosten betrug lediglich fünf Millionen US-Dollar – es kam nie zu Bauarbeiten. Doch das Gericht sprach dem Investor zusätzlich 30 Millionen US-Dollar an „moralischem Schadenersatz“ zu sowie 900 Millionen US-Dollar an „entgangenen Gewinnen“.2
Das System selbst hat sich pervertiert.
In den letzten zehn Jahren hat sich eine regelrechte Klage-Industrie herausgebildet. Nur Konzerne haben Zugang zu diesem privaten globalen Justizsystem, Menschen nicht. Weltweit schützen über 3.400 Investitionsabkommen die Rechte von Konzernen. Sie können Regierungen vor internationalen Schiedsgerichten verklagen, wenn sie sich ungerecht behandelt fühlen. Umgekehrt gibt es diese Möglichkeit bei Menschenrechtsverletzungen nicht.Wir fordern: Konzern-Klagerechte abschaffen, stattdessen Unternehmenshaftung verbessern und Menschenrechte schützen.
Hier klicken und gegen unfaire Paralleljustiz unterschreiben!
Wir fordern die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, diese Privilegien für Konzerne zu beenden. Wir fordern, dass sie sich aus Investitionsabkommen, die Konzernklagerechte enthalten, zurückziehen. Wir fordern, künftig keine Abkommen mit Konzernklagerechten mehr abzuschließen.
Herzliche Grüße
Roman Huber
Geschäftsführender Bundesvorstand “Mehr Demokratie e.V.”
Fußnoten:
1 PUBLIC CITIZEN: Occidental v. Ecuador Award Spotlights Perils of Investor-State System, Memorandum, Washington, 21. November 2012.
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